{content: Die Haftstrafe gegen Schwesta Ewa ist nach einer Entscheidung des BGH rechtskräftig: Die Rapperin muss womöglich noch einmal für einige Monate ins Gefängnis. Die Anklage scheitert jedoch in letzter Instanz damit, sie auch wegen Zuhälterei und Menschenhandel zu belangen., title:n-tv.de - Startseite, url:https://ift.tt/2T8FYb8, author:, feed_url: https://www.n-tv.de/, }
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